GKV
Gesetzlich Versicherte
& Selbstzahler
Oft übernehmen gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für osteopathische Leistungen. In welcher Höhe und wie oft pro Jahr erstattet wird, variiert von Kasse zu Kasse.
Für die teilweise Kostenübernahme wird meistens ein Privatrezept von Ihrem Arzt benötigt (Ausstellungsdatum vor Beginn der Behandlung). Ich empfehle Ihnen, sich im Vorfeld über die genauen Konditionen zu informieren.
Übernimmt Ihre Krankenkasse keine osteopathischen Leistungen, besteht die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.